Gündels Kulturstall

1. Frage

Welche Angaben müssen heute auf handelsüblichen Verpackungen von Speisekartoffeln vermerkt sein ?

Auf den heute üblichen Handelsverpackungen verlangt der Gesetzgeber vom Hersteller/Vermarkter folgende Angaben:

  • Handelsklasse [...mehr]
  • Sortenname
  • Kochtyp bzw. Kocheigenschaften [...mehr]
  • Einfüllgewicht in kg
  • Erzeugeranschrift bzw. Abfüller
  • Bezeichnung „Speisekartoffeln“ bzw. „Speisefrühkartoffeln“ [...mehr]

Weitere Erläuterungen zu den entsprechenden Punkten finden Sie in unseren FAQ.
Bei den von uns angebotenen alten historischen Kartoffelsorten ist eine Eingruppierung in die einzelnen Klassen beim Kochtyp bzw. bei der Reifegruppe nicht immer eindeutig zu machen. Zum einen stützen wir uns bei unseren Angaben auf altes Datenmaterial (wobei die einzelnen Klassen oftmals erst später festgelegt wurden und somit keine offizielle behördliche Klassifizierung existiert) und zum anderen auf unsere eigenen Erfahrungen.