Gündels Kulturstall

7. Frage

Was ist der Unterschied zwischen Neuzüchtung und Erhaltungszüchtung ?

Unter einer Neuzüchtung wird ganz allgemein die Zulassung einer neuen Sorte durch das Bundessortenamt in Hannover verstanden. In einem langen und oftmals komplizierten Verfahren versucht ein Züchter, meist durch Kreuzung verschiedener Sorten mit bestimmten besonders zielrelevanten Sortenmerkmalen, eine neue Sorten mit verbesserten Sorteneigenschaften zu erzeugen. Ob die Neuzüchtung dann als neue Sorte behördlich zugelassen wird, entscheidet ausschließlich das Bundessortenamt in einem ebenfalls sehr aufwendigen Prüf- und Zulassungsverfahren. Wichtige Prüfkriterien sind gesundheitliche (z.B. Resistenzen), wirtschaftliche (z.B. Ertrag oder industrielle Verarbeitbarkeit) und speziell bei Nutzpflanzen geschmackliche Aspekte (z.B. Inhaltsstoffe).

Die Neuanmeldung muss dabei in mindestens in einem Punkt wesentlich neue und verbesserte Eigenschaften im Vergleich zu den bisher zugelassenen Sorten aufweisen. Nach der erfolgreichen Zulassung hat der Züchter sozusagen das Patent für viele Jahre auf die neue Sorte. Mit der Zulassung obliegt ihm aber auch eine gewisse Verantwortung. Durch natürlich auftretenden Mutationen, Verunreinigungen bei der großflächigen Saatgutproduktion, natürliche oder anbaubedingte Ertragsdepressionen oder gar der Abbau von anderen züchterischen Merkmalen (z.B. Krankheitsresistenzen) wird eine Erhaltungszüchtung durch den Züchter zwingend notwendig. Mit geeigneten Methoden muss garantiert werden, dass eine Sorte mit den selben Ausprägungen und Eigenschaften, mit denen sie nach Feststellung ihres „landeskulturellen Wertes“ (Amtsdeutsch aus dem Saatgutverkehrsgesetz) zugelassen wurde, erhalten bleibt und als solche unverfälscht am Markt angeboten wird.

Der Konsument kann sich somit auch 10 Jahre nach Sortenzulassung darauf verlassen, mit zertifiziertem Saatgut neben definierten Mindestqualitäten bei der Keimfähigkeit, Gesundheit und Besatz die Sorte zu erhalten, wie sie zugelassen wurde. Anhand von Stichproben wird dabei streng kontrolliert, inwieweit Züchtersaatgut und anerkannte Saatgutpartien den Anforderungen an die Sortenechtheit und Sortenreinheit entsprechen.